Fabrics & Design Handelsgesellschaft m.b.H.
Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.  Geltung

  1. Unsere Lieferungen,  Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Dies gilt auch für alle weiteren mit uns abgeschlossenen Werk-, Kauf- oder Werklieferungsverträge, selbst wenn diese Bedingungen im Einzelfall nicht nochmals vereinbart bzw. nicht nochmals auf sie Bezug genommen wird.
  2. Den Einkaufsbedingungen oder sonstigen Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners (in Folge kurz „Kunde„) wird daher ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir diesen bei Vertragsschluss nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.


II. Angebote

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet
  2. Angaben unserer Vertreter und Mitarbeiter sowie mündliche Angaben bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Ein Vertragsanbot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung.

 
III. Preise

  1. Alle von uns genannten Preise gelten zum Zeitpunkt der Bestellung und sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer, in Euro. Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist, verstehen sich die Preise ab inländischem Werk exklusive Verpackung und Fracht.
  2. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten sind wir berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhungen eingetretene Kostensteigerungen für Material, Energie, Herstellung, Montage, Personal, Lieferung etc. die Preise entsprechend zu erhöhen.


IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Zurückbehaltung

  1. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse. Nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit uns, kann der Kunde auch eine alternative Zahlungsform (Nachname, Barzahlung, Banküberweisung) wählen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
  2. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
  3. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, die unseren Anspruch gefährdet, so sind wir berechtigt, auch nachträglich, Vorkasse oder angemessene Sicherheit zu verlangen. Wird die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung innerhalb der Nachfrist nicht geleistet, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  4. Eine Aufrechnung des Kunden gegen unsere Kaufpreis- und Werklohnansprüche mit eigenen Forderungen ist nur zulässig, wenn die Forderungen des Kunden entweder von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt oder rechtskräftig, gerichtlich festgestellt wurden.
  5. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation, außer in den Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.


V. Vertragsrücktritt

  1. Bei Annahmeverzug des Kunden oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens oder einer Verletzung rechtlicher Bestimmungen, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. 


VI. Mahn- und Inkassospesen

  1. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.
  2. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgte Mahnung einen Betrag von EUR 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,63 zu bezahlen.


VII. Lieferung, Annahmeverzug, Lieferfrist

  1. Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.  Angegebene Lieferzeiten gelten ab dem zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Zahlungseingang.  Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich durch die Mitarbeiter unseres Unternehmens oder sonstige geeignete Auftragnehmer.
  2. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einer dazu geeigneten Stelle einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. 
  3. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
  4. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten, jedoch innerhalb der gesetzlichen 30 Tagefrist. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
  5. Für verzögerte, unterbliebene oder nicht vertragsgerechte Lieferungen, die von unserem Vorlieferanten verursacht sind, haben wir nicht einzustehen, soweit uns kein Verschulden trifft. Über derartige Hindernisse informieren wir den Kunden unverzüglich.
  6. Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Rohstofferschöpfung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, auch bei unseren Zulieferanten, verlängert sich die Lieferzeit bis zur Behebung der Störung, soweit die Störung auf die Fertigung oder Lieferung des Liefergegenstandes von Einfluss ist. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden unverzüglich mit. Sowohl der Kunde als auch wir sind berechtigt, bei dauerhafter Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Rohstofferschöpfung, von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörung oder für den Fall, dass wir ohne unser Verschulden von unseren Vorlieferanten nicht beliefert werden, unter Ausschluss von Ersatzansprüchen, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind im Falle eines Rücktritts unverzüglich zurückzuerstatten. Derjenige Vertragspartner, der beabsichtigt nach vorstehenden Regelungen vom Vertrag zurückzutreten, hat dies unter Setzung einer mindestens zwei wöchigen Nachfrist dem Vertragspartner vorab schriftlich anzukündigen. Von dauernden Betriebsstörungen im vorstehenden Sinne kann ausgegangen werden, wenn die Störung länger als fünf Wochen dauert.
  7. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug können nur bei Vorliegen eines Verschuldens im Sinne des Abschnitts VIII. geltend gemacht werden.
  8. Die Transportgefahr trägt in jedem Fall der Kunde.
  9. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der Auftragsmenge sind zulässig.


VIII. Schadensersatz, Produkthaftung

  1. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
  2. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
  3. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzl. Bestimmungen (24 Monate ab Warenerhalt). Kommt ein Austausch oder eine Verbesserung nicht in Betracht (nicht möglich, zu hoher Aufwand, unzumutbar, Fristverzug), dann hat der Käufer Anspruch auf Preisminderung bzw., wenn der Mangel nicht geringfügig ist, Aufhebung des Vertrages (Wandlung). Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter gegen den Kunden, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, ist ausgeschlossen. Die Garantie erfolgt nach den Bestimmungen des jeweiligen Warenherstellers.


IX. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung

  1. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
  2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
  3. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.


X. Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
  2. Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach §§88, 89, 93 Abs. 2 und 104 Abs. 1 JN nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind. Für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem Vertrag sind auch die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz des Verbrauchers auf das Vertragsverhältnis anwendbar.

 
XI. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

  1. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten dienen ausschließlich der Buchhaltung, Auslieferung und Vertragserfüllung. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
  2. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Falls gewünscht verschicken wir Werbemittel (Katalog, Flyer, Newsletter) an die von dem Kunden angegebene Adresse. Die Zustellung von Werbemitteln kann jederzeit widerrufen werden. In keinem Fall geben wir die personenbezogenen Daten des Kunden einschließlich Emailadresse an Dritte weiter. Ausgenommen sind Dienstleistungspartner, welche zur Abwicklung der Bestellung weitere Daten einfordern. Hierzu zählen Transportunternehmen. Eine Übermittlung der Daten an Dienstleistungspartner erfolgt nach den Bestimmungen des DSG (Datenschutzgesetzes) und der Umfang der Übermittlung beschränkt sich auf das notwendige Minimum.

 
XII. Schlussklausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so werden die anderen Bestimmungen, sowie das zugrunde liegende Rechtsverhältnis, dadurch nicht berührt.